Bestattungsarten / Verstreuen der Asche
 

Das Verstreuen der Asche

 

Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen auf einem Aschestreufeld ausgestreut - dem Wind übergeben.

In Deutschland ist das Ausstreuen der Asche ausschließlich auf Aschestreufeldern, die sich auf Friedhöfen befinden, gestattet. Ausstreuungen in der freien Natur sind in Deutschland gesetzlich verboten.

Die Ascheverstreuung kann nicht von den Angehörigen im nach hinein veranlasst werden, hier wird eine handschriftliche Willenserklärung (Verfügung von Todes wegen) des Verstorbenen selbst zwingend von den zuständigen Ämtern verlangt und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Unser Tipp ist, die Willenserklärung zusätzlich von einer Vertrauensperson (z. B. dem Hausarzt) gegenzeichnen zu lassen, um deren Glaubwürdigkeit zu belegen. Die Angabe von Ort und Datum sind unerlässlich. Diese Willenserklärung bewahren wir gerne für Sie auf, im Trauerfall wenden sich Ihre Angehörigen an uns, wir haben dann alle Unterlagen vorliegen.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Informationen benötigen, sprechen Sie uns an.

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